Rechtsprechung
   BSG, 12.06.1989 - 2 RU 33/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3908
BSG, 12.06.1989 - 2 RU 33/88 (https://dejure.org/1989,3908)
BSG, Entscheidung vom 12.06.1989 - 2 RU 33/88 (https://dejure.org/1989,3908)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 1989 - 2 RU 33/88 (https://dejure.org/1989,3908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Bindende Wirkung von Bescheiden - Entlassungsabfindung - Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 77; RVO § 587; SGB IV § 14; KSchG § 9, § 10
    Erhöhung der Verletztenrente bei Zahlung einer Abfindung des Arbeitgebers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 708
  • VersR 1990, 222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86

    Auslegung eines Abfindungsvergleichs

    Auszug aus BSG, 12.06.1989 - 2 RU 33/88
    Sie ist ein vermögensrechtliches Äquivalent für die Aufgabe des als "sozialer Besitzstand" anzusehenden Arbeitsplatzes und hat somit in der Regel Entschädigungsfunktion (BAG DB 1988, 864, 865).
  • BSG, 31.05.1978 - 5 RJ 76/76

    Rentenbescheid - Bindungswirkung - Umfang - Rentenhöhe - Veränderung - Absehen

    Auszug aus BSG, 12.06.1989 - 2 RU 33/88
    Diese Regelung kann aus mehreren Teilen bestehen, so daß ein Verwaltungsakt durchaus auch mehrere Verfügungssätze enthalten kann (BSGE 46, 236, 237 mwN; Buss, DOK 1979, 225, 227).
  • BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
    Auszug aus BSG, 12.06.1989 - 2 RU 33/88
    Diese Bestimmung soll einerseits den Doppelbezug von Arbeitsentgelt und Arbeitslosengeld oder ähnlichen Leistungen verhindern und andererseits Manipulationen zum Nachteil der Arbeitslosenversicherung erschweren (BSGE 46, 20, 29 mwN).
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 63/87

    Voraussetzung für Aufstockung der Verletztenrente nach § 587 Abs. 1 S. 1 RVO

    Auszug aus BSG, 12.06.1989 - 2 RU 33/88
    Zum anderen hat der Träger der Unfallversicherung die Rente längstens für zwei Jahre nach ihrem Beginn um diesen Unterschiedsbetrag zu erhöhen (s Urteil des Senats vom 31. Januar 1989 - 2 RU 63/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Hamburg, 23.07.2003 - L 3 U 74/02

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Entziehungsbescheid - Ablehnungsbescheid

    Mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - geht der Senat davon aus, dass sich die bindende Wirkung von Bescheiden grundsätzlich auf den Verfügungssatz beschränkt (z.B. BSG vom 12.6.1989 - 2 RU 33/88 in Breithaupt 1990, 282 - 287; vom 7.12.1976 - 8 RU 44/76 in SozR 1500 § 77 Nr. 18).

    Zwar ist mit der Rechtsprechung davon auszugehen, dass ein Bescheid mehrere regelnde Teile enthalten kann und solche sich auch im Begründungsteil des Bescheides befinden können, weshalb dieser daraufhin zu überprüfen ist, inwieweit er für einen Verwaltungsakt typische, der Bindung fähige Regelungen trifft (vgl. BSG vom 7.12.1976 a.a.O.; vom 12.6.1989 a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 2 R 165/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erstreckt sich die Bindungswirkung nicht auf den gesamten Bescheid, sondern nur auf seinen Verfügungssatz (Entscheidungssatz) und nicht auf die ihn tragenden Gründe, wobei ein Bescheid mehrere Verfügungssätze enthalten kann (BSG, Urteil vom 31. Mai 1978 - 5 RJ 76/76 -, BSGE 46, 236; vgl. auch BSG, Urteil vom 12. Juni 1989 - 2 RU 33/88 -, SozR 2200 § 587 Nr. 7: Verwaltungsakte weisen nicht stets wie Urteile eine strenge Trennung zwischen Tenor - hier Verfügungssatz - und Begründung auf.
  • LSG Bayern, 20.10.2015 - L 15 SB 163/13

    Regelungscharakter eines Bescheids

    Bei dieser klägerfreundlichen Auslegung sieht sich der Senat im Übrigen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 12.06.1989, Az: 2 RU 33/88, in dem Folgendes ausgeführt worden ist: "Daher ist die gesamte Begründung daraufhin zu prüfen, inwieweit sie für einen Verwaltungsakt typische, der Bindung fähige Regelungen trifft." Dies ist im zitierten Satz aus den Gründen des Bescheids fraglos zu bejahen.
  • LSG Sachsen, 24.08.2022 - L 3 BK 2/20
    Nach § 39 Abs. 2 SGB X bleibt der Bescheid wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 1989 - 2 RU 33/88 - SozR 2200 § 587 Nr. 7 = juris Rdnr. 14; vgl. bereits auch BSG, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 3 RK 42/78 - BSGE 47, 288 ff. = SozR 2200 § 183 Nr. 19 = juris Rdnr. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 KR 802/10
    Mit dem Wirksamwerden tritt für die erlassende Behörde, hier die Beigeladene, deshalb die materielle Bestandskraft des Verwaltungsaktes ein, dh die Beigeladene ist an ihn gebunden, auch wenn der Kläger ihn noch anfechten kann bzw wie vorliegend mit Widerspruch angefochten hat (BSG, Urteil vom 12. Juni 1989, 2 RU 33/88, SozR 2200 § 587 Nr. 7; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl, § 77 RdNr 5 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 280/10
    Rechtliche Bindung entfaltet grundsätzlich nur der Verfügungssatz; allerdings ist die Begründung eines Bescheids stets darauf hin zu prüfen, inwieweit sie für einen Verwaltungsakt typische, der Bindung fähige Regelungen trifft (BSG, Urteil vom 7. Dezember 1976 - 8 RU 44/76 - juris 17; BSG, Urteil vom 12. Juni 1989 2 RU 33/88 juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht